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Ausfallsversicherung für Veranstaltungsbranche

Die Bundesregierung hat mit einem Rettungspaket in Höhe von 300 Mio. Euro der Veranstaltungsbranche ihre Unterstützung zugesichert.

Werden Veranstaltungen coronabedingt abgesagt, sollen nicht stornierbare Ausgaben, wie z.B. die Miete für Hallen, Saaltechnik oder Personalkosten, ersetzt werden. Bei Einschränkungen für Veranstaltungen, z.B. aufgrund reduzierter Gästezahl, sollen auch diese Kosten ersetzt werden.

Der Schutzschirm muss nun von der EU-Kommission genehmigt werden.

Den Schutzschirm können Veranstalter unabhängig der jeweiligen Rechtsform, Unternehmensgröße und –sitz in Anspruch nehmen. Die Abwicklung übernimmt die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).

Die Beantragung einer Haftung einer Veranstaltung soll noch im November möglich sein.

Wie können Kabarett Veranstaltungen stattfinden?

Liebe KollegInnen wir haben die aktuellen Infos bezüglich „Wie können Kabarett Veranstaltungen stattfinden?” kurz für euch zusammengefasst. Wir hoffen damit für etwas Klarheit zu sorgen: 
 
Mit zugewiesen Sitzplätzen: 
– Indoor 1.500 Pax, MNS beim betreten + verlassen, nicht am zugewiesenen Sitzplatz. 
– Outdoor 3.000 Pax, kein MNS 
 
 
Tourtermine im Ausland:
Schweiz: Einreise nur mit negativen Covid-19 Test der nicht älter als 48 Stunden ist.
Deutschland: Hier gibt es noch keine Verordnung aber aus den Medien hören wir, dass ab morgen (?) einreise aus Wien nur möglich ist, mit einem negativen Covid-19 Test der nicht älter als 48 Stunden ist. ACHTUNG: Das ist noch nicht fix, das ist nur was wir aus den Medien wissen.