Die Bundesregierung hat mit einem Rettungspaket in Höhe von 300 Mio. Euro der Veranstaltungsbranche ihre Unterstützung zugesichert.
Werden Veranstaltungen coronabedingt abgesagt, sollen nicht stornierbare Ausgaben, wie z.B. die Miete für Hallen, Saaltechnik oder Personalkosten, ersetzt werden. Bei Einschränkungen für Veranstaltungen, z.B. aufgrund reduzierter Gästezahl, sollen auch diese Kosten ersetzt werden.
Der Schutzschirm muss nun von der EU-Kommission genehmigt werden.
Den Schutzschirm können Veranstalter unabhängig der jeweiligen Rechtsform, Unternehmensgröße und –sitz in Anspruch nehmen. Die Abwicklung übernimmt die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).
Die Beantragung einer Haftung einer Veranstaltung soll noch im November möglich sein.